Hörgeräte zum Nulltarif – Kostenübernahme der Krankenkassen
Glück für den Patienten: die Festbeträge mit denen sich die Krankenkassen an den Hörgeräten beteiligen müssen, wurden 2013 fast verdoppelt.
Die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen ermöglicht die Grundversorgung eines Hörgerätes zum Nulltarif. Die Höhe der Kostenübernahme ist abhängig von der Krankenkasse und liegt zwischen 550 und 700 Euro. Benötigt wird dazu eine Verordnung vom HNO-Arzt.
Die in 2013 gesetzlich festgelegte Kostenübernahme hat die Hörgeräte-Hersteller dazu gebracht, Hörgeräte anzubieten, die sowohl in den gesetzlich vorgegebenen Preisrahmen fallen und trotzdem leistungsfähig sind. Jeder Hörgeräte-Akustiker muss Modelle anbieten, deren Kosten vollständig von der Krankenkasse übernommen werden können.
Gern fällt hier das Wort „Grundversorgung“ – wir nennen es lieber „Mindestanforderung“ – denn diese Geräte müssen bestimmte technische Mindeststandards erfüllen und sind deswegen keine klassischen „Kassenmodelle“.
Das Wörtchen „zuzahlungsfrei“ ist also nicht mit „billig“ zu verwechseln.
So klappt die Kostenübernahme Ihrer Hörgeräte
Wir ermitteln mit einem kostenlosen Hörtest in einem unserer Hörstudios, ob Sie ein Hörgerät benötigen. Ist das der Fall, führt der nächste Weg zum HNO-Arzt, der Ihnen nach einer Untersuchung ein Hörgerät verordnet.
Durch den Hörtest bei uns ersparen Sie sich lange Wartezeiten beim Arzt und ergattern sogar noch einen kostenlosen Kaffee…
Nur mit einer Verordnung vom HNO-Arzt ist es möglich, die Kostenübernahme der Krankenkassen in Anspruch zu nehmen.
Die Krankenkassen zahlen bestimmte Festbeträge, die die Kosten eines Hörgerätes decken. Dazu zählen aber nicht nur die Geräte selbst, auch die regelmäßigen Service-Checks und Reparaturen in unserem Hörstudio sind in diesen Kosten bereits inbegriffen.
Warum gibt es dann Hörgeräte mit Eigenanteil?
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die medizinisch notwendige Versorgung. Als unabhängiges Hörstudio erhalten Sie bei uns Hörgeräte aller Hersteller, die den Mindestanforderungen meist mehr als entsprechen, oft auch übertreffen und bekommen eine sehr hochwertige Versorgung. Damit sind wir flexibler, für Sie die optimale Hörlösung zu finden.
Aber warum gibt es dann eigentlich Hörgeräte mit Zuzahlung? Diese enthalten mehr technische Details und Features, z.B. den Hörkomfort oder das Design. Diese Elemente werden von den Kostenträgern nicht bezuschusst:
- Kleineres Design/Bauform
- Mehr Hörkomfort
- Automatische Programme (Spracherkennung, automatische Lautstärke, Musikerkennung)
- Drahtlose Anbindung (Bluetooth)
- Akkutechnologie (Kein Batteriewechsel mehr)
Wir beraten Sie hierzu individuell, sprechen Empfehlungen aus und Sie können alle Hörsysteme in Ihrer gewohnten Umgebung ausführlich zu Hause testen – Sie entscheiden welches Hörsystem für Sie das Beste ist und wir liefern ganz Ihnen individuell Ihre Lösung.
Ob Sie nun ein zuzahlungsfreies Hörgerät oder eines mit mehr Komfort wählen: Der Anteil der Krankenkasse bleibt gleich!
Sind die Hörgeräte wirklich kostenlos?
Leider ist der Begriff „Nulltarif“ nicht so ganz korrekt, aber durchaus werbewirksam!
Kosten für Sie als Betroffenen entstehen aber lediglich bei der Verordnung des Ohrenarztes. Durch die Rezeptgebühr wird hier eine Summe in Höhe von 10,00 Euro je Hörgerät fällig, die vom Patienten übernommen werden müssen.
Bei uns im Hörstudio gilt allerdings wirklich der Nulltarif, da wir alle Kosten Ihres neuen Hörgerätes direkt mit den Krankenkassen abrechnen. Für eine ausführliche Beratung oder weitere Informationen rufen Sie uns einfach an oder besuchen Sie uns in einer unserer Hörstudio in Vellmar oder Bad Arolsen.